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WER WIR SIND:

Vorstand:
Dr. Avv. Andrea Ambrosi
Dr. im Kirchenrecht
Dr. im Zivilrecht (utroque iure)
Rechtsanwalt der Rota Romana
Lic. theol.

Mitarbeiter:

Dr. Avv. Angelica Ambrosi
Dr. im Kirchenrecht
Dr. im Zivilrecht (utroque iure)

Rechtsanwalt der Rota Romana

Frau Alessia Seizinger
Hochschulstudium in Sprachwissenschaften.

Frau Madelaine Kuns
Diplom in Kommunikationswissenschaft
.

Frau Nadiya Chiara Kobelyukh

 

Unser hochqualifiziertes Team behandelt Rechtssachen in den folgenden Sprachen:

 

Deutsch

Englisch

Französisch

Italienisch

Latein

Polnisch

Russisch

Spanisch

Ukrainisch

 

  

Erfahrungen des Dr. Ambrosi:

 

In der Kongregation für Heiligsprechungsverfahren hat er am 1. Oktober 1971 das dreijährige, damals obligatorische Praktikum beim Generalpromotoren des Glaubens - bekannt als "advocatus diaboli" – begonnen. Hier bereitete er hauptsächlich die so genannten "Animadversiones" und Einwände für viele Prozesse vor. Am 20. Dezember 1974 wurde ihm vom damaligen Promotoren P. Raphael Perez, O.S.A., das Qualifikationsattest ausgehändigt. In den ersten sieben Jahren als Praktikant, und seit dem 22. September 1978 als Anwalt der Kongregation der Heiligsprechungsverfahren, hat er sich mit Hunderten von Prozessen beschäftigt. Diese kamen und kommen aus vielen Ländern der Welt, u.a.:

 

Ägypten                               Kolumbien
Argentinien                        Kroatien         
Armenien                            Libanon

Australien                           Malta

Bangladesch                       Mexiko

Belgien                                 Österreich

Brasilien                              Peru

Chile                                     Polen

China                                    Dominikanische Republik     

Deutschland                       Reunion        

Ecuador                               Slowenien

England                               Spanien

Frankreich                         Tschechische Republik

Holland                                Philippinen

Indien                                   Uganda

Italien                                  Ukraine

Kanada                                Ungarn

Kenia                                    U.S.A.

                                                          

 

Im Anschluss seien einige der herausragenden Persönlichkeiten genannt, mit denen er sich als Postulator beschäftigt hat oder beschäftigt:

Papst Johannes XXIII.
Karl I. von Österreich, Kaiser von Österreich und König von Ungarn
Kardinal Josef Mindszenty
Kardinal Clemens August Graf von Galen
Kardinal Aloisius Stepinaç
Kardinal Terence Cook
Erzbischof Thomas Reggio
Erzbischof Anton Ciril Stojen
Erzbischof Johannes Tavelli von Tossignano
Bischof Anton Martin Slomsek
Bischof Ignaz Maloyan
Bischof Franz Josef Rudigier
Bischof Michael Wittmann
Bischof Theodor Romsza
Bischof Fulton Sheen.

Unter den Persönlichkeiten, deren Selig- oder Heiligsprechung erwirkt wurde, sticht die Zahl der Gründer und Gründerinnen von Glaubensgemeinschaften hervor. Einen wichtigen Platz nehmen auch die Märtyrer ein, die sich nicht nur auf die Opfer des hispanischen Bürgerkriegs oder des Nationalsozialismus beschränken, sondern generell die aus Glaubensgründen verfolgten Katholiken einschließen. Weiterhin gibt es zahlreiche Fälle von Mystikern und Mystikerinnen: Hier seien Anna Katharina Emmerick und Therese Neumann von Konnersreuth genannt , die selbst bei den Wissenschaftlern sehr bekannt sind.

Unter seinem Postulatorat sind in den letzten Jahren und werden in nächster Zukunft folgende Personen selig gesprochen:

Theodora Guerin, U.S.A.                                        am 25. Okt. 1998
Thomas Reggio, Italien                      
                     am 3. Okt. 2000
Euthymia Üffing, Deutschland             
              am 7. Okt. 2001
Nikolaus Gross, Deutschland                       
         am 7. Okt. 2001
Ignaz Maloyan, Armenien                            
        am 7. Okt. 2001
Liduina Meneguzzi, Italien                               
    am 20. Okt. 2002
Pierre Bonhomme, Frankreich            
               am 23. März 2003
Kaiser Karl I. von Österreich, Österreich         am 3. Okt. 2004
Anna Katharina Emmerick, Deutschland       am 3. Okt. 2004

Kardinal August von Galen, Deutschland        am 9. Okt. 2005
Luigi Biraghi, Italien                                       
       am 30. Apr. 2006
Josef Nardini, Deutschland                             
     am 22. Okt. 2006
Basile Moreau, Frankreich                             
      am 15. Sept. 2007
Maria Merkert, Polen                         
                     am 30. Sept. 2007
Franz Jägerstätter, Österreich             
              am 26. Okt. 2007

Nachstehende Personen sind hingegen heilig gesprochen worden:

Augustina Pietrantoni                                            am 19. Apr. 1999
Ludwig Scrosoppi                                                      am 10. Juni 2001
Augustin Roscelli                                                      am 10. Juni 2001
Crescentia Höss                                                         am 25. Nov. 2001
Benedetta Cambiagio Frassinello                        am 19.Mai 2002

Theodora Guerin                                                      am 15. Okt. 2006

 

Im November 2002 wurde Herr Advokat Dr. Ambrosi Generalpostulator für Selig- und Heiligsprechungsverfahren der Heilig-Kreuz-Kongregation ernannt. Es handelt sich dabei um eine Stiftung, die im Jahre 1837 in Frankreich gegründet wurde, und noch heute in den englischsprachigen Ländern sehr verbreitet ist.

   



 

Über die Prozesse:

 

Untersuchung eines neuen oder historischen Prozesses um einen Diener Gottes selig- oder heiligzusprechen.

Da die Informationen in der Internetstelle extrem kurz sind, erklären wir, dass der neue Prozess Augenzeugen, die den Diener Gottes kennen gelernt haben, enthält, und der historische Prozess, da keine Augenzeugen vorhanden sind, stützt sich auf die Dokumente. Wer einen Selig- oder Heiligsprechungsprozess eines Dieners Gottes einleiten möchte, wird Aktor genannt. Der Aktor behandelt nicht in erster Person die Causa, sondern er ernennt einen Postulator, der ihn gerichtlich vertritt, sowohl während der Diözesanuntersuchung im Ort, wo der Diener Gottes verstorben ist, als auch in Rom bei der Kongregation der Heiligsprechungsprozesse. Der Fachausdruck dieses Anwalts ist: Postulator. Deshalb ist die erste Aufgabe des Aktors der ausgewählten Person die Ernennung als Postulator zu zusenden. Wenn dieser die Ernennung erhalten hat, kann er zusammen mit den Aktoren die folgenden Aufgaben durchführen:

1) eine kurze Biographie verfassen,
2) die Schriften des Dieners Gottes sammeln,
3) das Votum des Theologen bekommen, der beweisen muss, dass in solchen Schriften nichts gegen den Glauben, die Sittlichkeit und die Sitten besteht,
4) eine Liste der Zeugen vorbereiten,
5) dem zuständigen Bischof das Gesuch zur Einleitung des Prozesses vorzulegen. .

Wenn seit dem Tod des Dieners Gottes bereits 30 Jahre vergangen sind, gebe er die Gründe anweisen, warum der Prozess nicht innerhalb dieser Zeit eingeleitet wurde. Sobald der Bischof die Anfrage des Postulators mit den oben genannten Dokumenten erhalten hat, muss er:

1) wenigstens mit den Bischöfen seiner Region über die Opportunität einen Prozess einzuleiten, sich beraten,
2) die Gläubigen mit der Anfrage des Postulators bekannt machen, und sie einzuleiten über diesen Fall zu berichten,
3) sowohl die veröffentlichten als auch die nicht veröffentlichten Schriften des Dieners Gottes der kirchlichen Zensur unterwerfen,
4) das Nihil obstat des Heiligen Stuhles einholen.

Das Wunder

Die Diener Gottes, die ein heiligmässiges Leben mit der Übung aller Tugenden in höchstem Grade gelebt haben, werden kanonischerseits als "venerabel" bezeichnet. Diese, nach dem Erlass des Dekretes, mit dem sie als Ehrwürdige erklärt werden, benötigen ein Wunder für die Seligsprechung und dann ein anderes Wunder, das nach der Seligsprechungsfeier stattgefunden hat, für die Heiligsprechung, und zwar Heilige zu proklamiert werden. Der andere Weg um die Ehre der Altäre zu erreichen, ist der Weg des Martyriums: Märtyrer sind jene, die ihr Leben für den Glauben oder eine andere diesbezügliche Tugend geopfert haben, in dem sie bewusst den gewaltsamen Tod erlitten haben, um ihren katholischen Glauben nicht verleugnen. Die Märtyrer, um als Selige anerkannt zu werden, benötigen kein Wunder, sondern benötigen sie ein regulär anerkanntes Wunder als Heilige anerkannt zu werden.

Unsere Hilfsbereitschaft

Im Laufe einer fast dreißigjährigen Tätigkeit dieser Anwaltskanzlei, haben wir Prozesse in vielen Ländern der Welt geführt, und das nicht nur mit dem Prozessmaterial in Rom, sondern auch um die kirchlichen Gerichte "in loco" hilfreich zu sein, durch Reisen um Seligsprechungsprozesse einzuleiten, sowohl was die Tugenden, das Martyrium, als auch das Wunder betrifft. Hierdurch soll die Tatsache hervorgehoben werden, dass wir voll und ganz zur Verfügung stehen, um Postulationen in den verschiedenen Ländern der Welt zu übernehmen, und zwar notwendige diesbezügliche Reisen in solchen Ländern zu unternehmen. Wir stehen zur Verfügung alle Fragen über die Beginn und die Durchführung eines Seligsprechungsprozesses zu beantworten, unter Berücksichtigung, dass die Antworten, die wir Ihnen geben, niemals dem Urteil der kirchlichen Autorität zuvorkommen werden. 

Mit anderen Worten, wer weitere Erklärungen bekommen möchte oder dieser oder jener Aspekt vertiefen, kann natürlich schreiben, anrufen oder eine E-Mail senden an:

Anwaltskanzlei Dr. Ambrosi
Via di Tor Millina, 19
00186 Rom (Italien)
Tel.: +39 06 6892622
Fax: +39 06 68130862

E-Mail: studioambrosi@tiscali.it